Wann kommt die erste Fahrradstraße im Main-Kinzig-Kreis?

Wer den Radverkehr fördern möchte, muss ihn gelegentlich auch bevorrechtigen. An dieser Stelle ist kein Aufschrei nötig. Radverkehr wurde seit dem Wiederaufbau in der Nachkriegszeit stiefmütterlich behandelt. Die Infrastruktur hat Radfahrende (und Zufußgehende) häufig diskriminiert. Diesen Status Quo gilt es nun anzupassen, um Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmende zu erreichen und damit aktive Mobilität zu fördern. Und keine Angst, in Fahrradstraßen können Pkw weiterhin erlaubt sein. Fährrader haben aber Vorrang, dürfen nebeneinander gefahren werden, und die Höchstgeschwindigkeit für alle beträgt 30 km/h.

Der Main-Kinzig-Kreis hat 29 Kommunen. Wann kommt die erste Fahrradstraße im Main-Kinzig-Kreis?

Schon viele Jahre kann man neidisch nach Offenbach blicken, wo einige Fahrradstraßen in der Innenstadt gestalterisch ansprechend eingerichtet wurden. Leider wurde dabei nicht mehr Platz geschaffen fürs sichere Radfahren, parkende Autos stehen auf beiden Seiten gefährlich dicht auch an den Straßeneinmündungen. Fahrradstraßen können also auch Augenwischerei sein oder, wenn schlecht gemacht, weit unter ihren Möglichkeiten bleiben.

Im Kreis Offenbach-Land sind von Dreieich bis Seligenstadt, in Langen, Egelsbach, Neu-Isenburg und Rodgau, Fahrradstraßen in den letzten Jahren eingerichtet worden. Im Main-Kinzig-Kreis noch nicht mal in der Möchtegern-Großstadt Hanau, trotz einiger Anträge der Grünen.

Es ist unverständlich, warum der Main-Kinzig-Kreis zu den Schlusslichtern in Hessen zählt mit genau Null Fahrradstraßen.

Die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Regelwerke und Empfehlungen herausgibt, empfiehlt eine Bevorrechtigung des Fuß- und Radverkehrs. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt seit 1997 den Kommunen, Fahrradstraßen einzurichten.

Wann kommt die erste Fahrradstraße im Main-Kinzig-Kreis?

Definition Fahrradstraße:

Eine Fahrradstraße ist zunächst ein „Radweg auf der gesamten Fahrbahn“. Andere Fahrzeugarten können durch Zusatzschilder zugelassen werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier für alle Fahrzeuge 30km/h. Autofahrer müssen sich der Geschwindigkeit der Radfahrer anpassen. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist erlaubt.