Gegenstand der Anfrage:
Im August 2019 wurde dem Kreistag das Radwegekonzept mit 90 Maßnahmen vorgestellt. Dabei erhielten allein sechs Maßnahmen die Priorität A und sechs Maßnahmen die Priorität B. Der Kreisausschuss hat erklärt, keine der Maßnahmen umsetzen zu wollen und stattdessen nun ein neues „baulastträgerübergreifendes Radverkehrskonzept“ zu erstellen.
Fragen:
1. Aus welchem Grund wurden Stand heute keine der Maßnahmen aus dem eigens von Seiten des Kreises erstellten Konzept umgesetzt und ein zweites Konzept in Auftrag gegeben?
Antwort:
Das Radverkehrskonzept entlang der Kreisstraßen im Main-Kinzig-Kreis führt zu dieser Frage unter Ziffer 1.3 aus (Zitat):
„Die Bedeutung einer Radverkehrsverbindung kann nur bewertet werden, wenn die gesamte Verbindung zwischen Quelle und Ziel betrachtet wird. In vorliegender Untersuchung wird der Bedarf eines Radweges an einer Kreisstraße festgestellt und mittels der Quell-Ziel-Relationen (Pendleraufkommen, Schülerverkehr, etc.) bewertet. Eine durchgängige, baulastträgerübergreifende Betrachtung erfolgt nicht. Dies hat zur Folge, dass bauliche Radwege an Kreisstraßen empfohlen werden, die auf Grund fehlender anschließender Radwege entlang von Bundes-, Landes oder Gemeindestraßen nur schlecht erreichbar sind.“
Unter Ziffer 6.2 „Weitere Schritte“ nimmt das Radverkehrskonzept entlang der Kreisstraßen auf Ziffer 1.3 Bezug und führt weiter aus (Zitat):
„In Abschnitt 1.3 wird die Besonderheit der Aufgabenstellung geschildert. Besondere Herausforderung ist die ausschließliche Betrachtung der Kreisstraßen ohne diese in einen Netzzusammenhang zu stellen. In den unter 1.3 genannten Fällen führt dies zu Verzerrungen bei der Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen. Weiter werden für weite Teile des Kreis-gebietes, die abseits von Kreisstraßen liegen, keine Verbesserungen angestrebt.
In einem nächsten Schritt wird empfohlen, aufbauend auf dieser Untersuchung, ein ganzheitliches, baulastträgerübergreifendes Radverkehrskonzept zu erarbeiten.“
Diese Empfehlung hat sich der Kreisausschuss zu eigen gemacht, Fördergelder im Umfang von 70% der Gesamtkosten abgerufen und im November 2020 den Planungsauftrag für die Erstellung eines baulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzeptes erteilt.
2. Welche zusätzlichen Erkenntnisse verspricht sich der Kreis vom nun neu zu erstellenden „baulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzept“? Sollen aus diesem Konzept Maßnahmen auch umgesetzt werden?
Antwort:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 1 verspricht sich der Kreisausschuss von dem neuen Radverkehrskonzept eine durchgängige, baulastträgerübergreifende Betrachtung. Mit Vorliegen dieses Konzeptes wird es innerhalb des Main-Kinzig-Kreises sodann möglich sein, gemeinsam mit allen zu beteiligenden Baulastträgern eine Radwegeplanung und –realisierung „aus einem Guss“ umzusetzen.