Änderungsantrag zum Haushalt: Fördertopf für Hochwasserschutz

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Main-Kinzig-Kreis richtet einen Fördertopf für Hochwasserschutzmaßnahmen ein.
  2. Der Fördertopf beinhaltet 100.000 Euro und steht Klima-Kommunen zur Verfügung, die bereits Fließpfadkarten und Starkregenanalysen durchgeführt haben und weitergehende Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen wollen.
  3. Die maximale Förderhöhe pro Kommune beträgt 10.000 Euro.
  4. Der Fördertopf wird beim Amt für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierseuchenbekämpfung angesiedelt. Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft halbjährlich.

Begründung:

Das Thema „Hochwasserschutz“ ist nicht erst seit der verheerenden Flutkatastrophe im Juli und den Überschwemmungen im Kreis im Januar dieses Jahres präsent.

Viele Projekte im Bereich des Hochwasserschutzes benötigen jedoch viele Jahre bis zur Genehmigung und Umsetzung. Eine umfangreiche Anfrage der Grünen Kreistagsfraktion hat ergeben, dass notwendige Rückhaltebecken bereits seit Jahren im Genehmigungsverfahren feststecken.

Hochwasserschutz ist mittlerweile auch ein immer gewichtigeres Thema in den Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises. Um hier Abhilfe zu schaffen, unterstützt das Land die Erstellung von Fließpfadkarten und Starkregenanalysen für Klima-Kommunen mit einer 100-prozentigen Förderung.

Aus den Ergebnissen der Untersuchungen ergeben sich oft notwendige Maßnahmen, die die Kommunen vor Ort selbst in die Hand nehmen müssen. Neben der Unterstützung durch Land und Bund sollte auch der Main-Kinzig-Kreis seiner Verantwortung für die Kommunen nachkommen und eine entsprechende Förderung für die Kommunen bereitstellen, die weitergehende Maßnahmen zum Hochwasserschutz initiieren wollen.

Deswegen sollen im Haushalt des Main-Kinzig-Kreises 100.000 Euro als Fördertopf eingestellt werden, bei dem die einzelnen Kommunen für Hochwasserschutzprojekte bis zu 10.000 Euro abrufen können.

Über Förderung und Förderhöhe im Einzelfall soll der Umweltausschuss beraten und beschließen. 

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