Der Kreistag beschließt:
- Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine Antidiskriminierungsstelle im Amt 32 (Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration) zu schaffen.
- Hierfür werden 1,0 Planstellen in den Stellenplan eingefügt.
- Die Antidiskriminierungsstelle erhält folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Erste Anlaufstelle und Beratung für von Diskriminierung betroffene Personen
- Information über Ansprüche von Betroffenen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen
- Regelmäßige Berichterstattung in den dafür zuständigen Gremien
- Eine Evaluierung der Planstelle des Antidiskriminierungsbeauftragten findet nach einem Jahr im Ausschuss für Soziales, Familie, Senioren und Demografie statt.
- Eine regelmäßige Berichterstattung findet halbjährlich, mindestens jedoch einmal im Jahr, im SFSD statt.
Begründung:
Der/die Antidiskriminierungsbeauftragte/r ist die erste Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffenen Personen. Neben der Beratung kann diese auch über eventuelle Ansprüche von Betroffenen informieren.
Zur Diskriminierung gehören rassistische Zuschreibungen auf Grund von Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft sowie Benachteiligung und Herabwürdigung, Belästigung und Stigmatisierung.
Im Main-Kinzig-Kreis gibt es seit Jahren eine steigende Zahl von rassistischen Vorfällen.
Im Jahr 2016 wird Landrat a.D., Erich Pipa, wiederholt massiv von Rechtsextremen bedroht und beleidigt, weil er sich für die Aufnahme weiterer Geflüchteter ausgesprochen hatte.
Im Jahr 2018 wird die Mannschaft der Spielvereinigung Dietesheim in Birstein-Fischborn mit „Ausländer raus“-Rufen von der dortigen Kerb in das Hotel getrieben.
Im Jahr 2019 wird ein Mann aus Eritrea aus rassistischen Gründen von einem Mann niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt.
Im Jahr 2020 findet der schlimmste rechtsextreme Anschlag der Bundesrepublik Deutschland in Hanau statt. Neun Menschen werden aus fremdenfeindlichen Motiven ermordet.
Dies sind nur einige der Vorfälle, die in den vergangenen Jahren im Main-Kinzig-Kreis geschehen sind und die zeigen, dass dringend präventive und proaktive Arbeit im Kreis notwendig ist.
Durch die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle ist es möglich, durch Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit eine Sensibilisierung für dieses Thema zu erreichen. Gleichzeitig können in Verwaltung, Schulen und Firmen im Kreisgebiet Info-Veranstaltungen stattfinden, die auf das Thema „Diskriminierung“ aufmerksam machen.
Städte wie Offenbach und Frankfurt haben um uns herum bereits gezeigt, dass die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle sehr gut angenommen wird. Dies macht deutlich, dass es dazu in der Bevölkerung Beratungs- und Informationsbedarf gibt. Hier kann eine Vernetzung mit den zuständigen Personen erfolgen, um bisherige Erfahrungen auszutauschen.
Es ist dringend geboten, dass der Main-Kinzig-Kreis, insbesondere im Hinblick auf die Geschehnisse der letzten Jahre, eine solche Anlauf- und Beratungsstelle einrichtet.