Der Kreistag beschließt:
- Die Zuwendungen für das Schulschwimmen werden von 380.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht.
- Die Zuwendungen sollen zur Deckung aller entstehenden Kosten für die Kommunen genutzt werden. Dazu zählen auch Corona-bedingte Mindereinnahmen.
Begründung:
Rund 59 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. Dies sind die Zahlen der aktuellen Erhebung der DLRG. Durch Corona wurde auf Grund von ausfallendem Schwimmunterricht sowie geschlossenen Hallen- und Freibädern dieses Problem noch erhöht.
Während immer weniger Kinder und Jugendliche schwimmen können, schließen deutschlandweit immer mehr Hallenbäder, da diese von den Kommunen nicht mehr getragen werden können. Im September 2020 sah der Deutschlandfunk die Bundesrepublik bereits „auf dem Weg ins Nichtschwimmerland“.
Für die Kommunen entstehen durch die Bereitstellung von öffentlichen Schwimmbädern Kosten für Instandhaltung, Sanierung und Bereitstellung der Schwimmanlagen. Gleichzeitig entstehen den Kommunen Corona-bedingte Mindereinnahmen, die durch die Erhöhung der Zuwendungen durch den Kreis gedeckt werden sollen.
Denn nicht die Kommunen, sondern der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger steht in der Verantwortung, dass die Schülerinnen und Schüler im Kreis durch genügend Schwimmunterricht Sicherheit im Wasser erlangen.
Da hierfür die kommunalen Schwimmbäder benötigt werden, ist es die Verpflichtung des Kreises, diese durch die Erhöhung der Zuwendungen auch ausreichend zu finanzieren.